19.04.2010, 10:03 Uhr WEG-Experte Deckert erläutert im Videointerview das unerwartete Urteil (Freiburg, 19. April 2010) – Mit seinem Urteil zur Instandhaltungsrücklage, das bereits am 4. Dezember 2009 verkündet, jedoch erst am 16. Februar 2010 veröffentlicht wurde, traf der BGH die Immobilienverwalter mitten in der Erstellung der Jahresabrechnung. Nun ist die Verunsicherung …