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Neues Gesetz zur Kontrolle von Bankberatern
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28.08.2011, 19:58 Uhr, Finanzrecht und Finanzpolitik
Anlage- und Bankberater haben kein allzu gutes Image. Gerade seit der Finanzkrise werden sie immer kritischer betrachtet, seitdem sollen Protokolle und strengere Bestimmungen dem Kunden einen klareren Blick auf die Dinge vermitteln und ihm helfen, zu verstehen, was mit seinem Geld passiert, sowie auch eine gewissen Sicherheit bieten, wenn es darum geht, dem Berater zu vertrauen. In der Vergangenheit hatte es immer wieder Kritik an der Branche der Bankberater gegeben. Jürg Zeltner, CEO des UBS Wealth Management, versucht seine Kollegen zu verteidigen und wehrt sich gegen den pauschalen Vorwurf, Berater würden nur an Provisionen interessiert sein und in die eigene Tasche wirtschaften. Er sagt zu dem Thema: „Die Bank muss dafür sorgen, dass der Kunde weiß, worauf er sich einlässt.“
Es hatte immer wieder Beschwerden gegeben, da viele Kunden am Ende mit einer Anlage dasaßen, die für sie nicht geeignet, in vielen Fällen sogar riskant, war. Viele Bankberater hatten sich von zu hohen Provisionen blenden lassen und ihre Aufgabe, nämlich den Kunden zu beraten, vernachlässigt, und diesem die teuersten Produkte verkauft, aus denen sie selber den meisten Profit schlagen konnten. Experten sind der Meinung, dass sich dieses Grundproblem nie lösen lassen wird, solange es für Finanzprodukte Provisionen gibt, die an den Berater gehen. Nun schreitet die Bundesregierung ein, genauer gesagt das Verbraucherministerium. Diese hat nun ein Eckpunktepapier vorgelegt, das Grundlagen für die so genannte Honorarberatung beinhaltet.
Die Vorteile in der Honorarberatung liegen darin, dass der Berater nicht wie sonst nach den verkauften Produkten, also nach Provision, bezahlt wird, sondern nach der Anzahl der Stunden, die er beraten hat. Nun soll es spätestens im nächsten Jahr ein Gesetz geben, das dieses Berufsbild genau definiert. Der Kunde verdient eine gewisse Sicherheit, zu wissen, mit wem er es genau zu tun hat. Er muss dem Berater vertrauen können, denn immerhin vertraut er ihm ja auch möglicherweise sein ganzes Vermögen an, und sich im Falle einer Beratung, für die der Berater im erfolgreichen Fall Provision erhält, dessen bewusst sein und die eigenen Konsequenzen abwägen. Im Moment liegt das Papier noch beim Wirtschafts- und Justizministerium vor und wartet auf deren Änderungen.
Es hatte immer wieder Beschwerden gegeben, da viele Kunden am Ende mit einer Anlage dasaßen, die für sie nicht geeignet, in vielen Fällen sogar riskant, war. Viele Bankberater hatten sich von zu hohen Provisionen blenden lassen und ihre Aufgabe, nämlich den Kunden zu beraten, vernachlässigt, und diesem die teuersten Produkte verkauft, aus denen sie selber den meisten Profit schlagen konnten. Experten sind der Meinung, dass sich dieses Grundproblem nie lösen lassen wird, solange es für Finanzprodukte Provisionen gibt, die an den Berater gehen. Nun schreitet die Bundesregierung ein, genauer gesagt das Verbraucherministerium. Diese hat nun ein Eckpunktepapier vorgelegt, das Grundlagen für die so genannte Honorarberatung beinhaltet.
Die Vorteile in der Honorarberatung liegen darin, dass der Berater nicht wie sonst nach den verkauften Produkten, also nach Provision, bezahlt wird, sondern nach der Anzahl der Stunden, die er beraten hat. Nun soll es spätestens im nächsten Jahr ein Gesetz geben, das dieses Berufsbild genau definiert. Der Kunde verdient eine gewisse Sicherheit, zu wissen, mit wem er es genau zu tun hat. Er muss dem Berater vertrauen können, denn immerhin vertraut er ihm ja auch möglicherweise sein ganzes Vermögen an, und sich im Falle einer Beratung, für die der Berater im erfolgreichen Fall Provision erhält, dessen bewusst sein und die eigenen Konsequenzen abwägen. Im Moment liegt das Papier noch beim Wirtschafts- und Justizministerium vor und wartet auf deren Änderungen.
Autor / Kontakt:
Herr Bastian Weber
München
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